Und jetzt …?

Die ersten wichtigen Schritte

Meistens kommt der Moment des Todes überraschend, selbst wenn man z. B. durch eine schwere und eventuell auch lange Erkrankung gedanklich bereits darauf vorbereitet war. Einen geliebten Menschen zu verlieren, kommt immer plötzlich und auf eine ganz eigene Art und Weise unerwartet. Dann ist der Schock oft groß, dazu kommen Angst und Hilflosigkeit.

Auch für Sie selbst ist es nun umso wichtiger, diese Gefühle nicht zu verdrängen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

 

Was Sie im Ernstfall tun müssen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Arztruf und Todesbescheinigung

Tritt der Tod zu Hause ein, rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt des Verstorbenen an. Sollte dieser nicht zu erreichen sein oder ist er im Urlaub, so gibt es bestimmt eine Vertretung oder auch den Weg über den ärztlichen Notdienst. Nur wenn es sich um einen Unfall handelt, sollte der Notarzt informiert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie einen Verwandten oder Freund tot auffinden. In diesem Fall müsste zusätzlich noch die Polizei eingeschaltet werden.

Falls der Todesfall im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eintritt, übernimmt den Anruf beim Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst ein Mitarbeiter vor Ort.

Der Arzt untersucht nach seiner Ankunft den Verstorbenen und stellt dann die sogenannte Todesbescheinigung aus. Sie wird zusammen mit dem Personalausweis der verstorbenen Person für die spätere Überführung und Beurkundung des Sterbefalls benötigt.

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, um bei uns anzurufen und gemeinsam die weiteren Schritte zu besprechen. Dabei sind Sie bei der Wahl Ihres Bestatters vollkommen frei und auch nicht an den Ort gebunden, an dem Sie wohnen.

 

Letzte gemeinsame Stunden

In früherer Zeit war es vollkommen normal, zu Hause auf die Welt zu kommen und auch dort zu sterben. Die Familie übernahm die Waschung des Verstorbenen und kleidete ihn selbst für seine letzte Reise ein, es wurde Totenwache gehalten. Dieser Brauch ist leider weitgehend verloren gegangen. Dies hängt noch nicht einmal mit der fehlenden Bereitschaft der Angehörigen zusammen. Es liegt viel eher daran, dass kaum ein Angehöriger weiß, dass eine verstorbene Person noch bis zu 36 Stunden bei der Familie zu Hause bleiben darf. Diese Zeitspanne ist in den unterschiedlichen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt und kann daher variieren. Natürlich gestaltet sich dieses Zeitfenster auch anders, wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim eintritt.

Sie als Angehöriger haben aber in jedem Fall die Möglichkeit, bei der Einbettung und Waschung im Hause aktiv dabei zu sein und mitzuwirken. Selbstverständlich können wir Ihnen diese Dinge auch abnehmen, wollen Sie aber keinesfalls davon abhalten, wenn Sie den Wunsch danach äußern.

Die Zeit, die Ihnen dann noch mit dem Verstorbenen gemeinsam zu Hause bleibt, ist kostbar und hilft Ihnen bei der Trauerbewältigung.

Als Alternative zum Abschied zu Hause bieten wir Ihnen den Abschied am geöffneten Sarg in unserem eigenen, kleinen Andachtsraum an.